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AGB

Veteria Fachtierarztzentrum und Tagesklinik GmbH

1) Der Behandlungsvertrag kommt durch schriftlichen Auftrag mit der Einwilligung zum „Aufnahmeschein und Einwilligung zur Datenverwendung“ zustande. Dieser wird bei Bedarf noch durch ein Narkoseeinverständnis, eine OP- Vereinbarung, oder anderweitige Vereinbarungen ergänzt. Im Notfall kann auch vorab ein mündlicher Vertrag geschlossen werden. Ein „Helfen sie ..:“ ist auch hier als einseitige Willenserklärung zu verstehen. Auch das Zeigen eines kranken / verletzten Tieres gilt als konkludentes (schlüssiges) Handeln. Sie erkennen in jedem Fall die hier beschriebenen AGBs verbindlich an. Diese AGB finden Sie auf unserer Homepage und in gedruckter Form an der Rezeption.

2) Grundsätzlich liegt die Entscheidung bei dem diensthabenden Tierarzt die Behandlung abzulehnen, wenn es den betrieblichen Ablauf stört oder eine Behandlung gegen unsere Grundsätze oder geltendes deutsches Recht verstößt.

a. Wir behandeln keine Tiere, die zur Lebensmittelgewinnung dienen
b. Wir behandeln keine Wildtiere
c. Wir töten nicht auf Aufforderung, wenn es sich um „aggressive Tiere“ handelt
d. Der Tierschutz hat immer Vorrang (auch vor dem Besitzer)
e. Lebensverlängernde Maßnahmen werden nur durchgeführt, wenn dadurch kein zusätzliches Leiden für das Tier entsteht.

3) Unsere regulären Öffnungszeiten sehen Sie am Aushang im Eingangsbereich und natürlich auf der Homepage.

4) Der „Notfall“ ist eine Behandlung, die durch ein akutes Geschehen, Unfall, plötzliche Erkrankung, Vergiftung, usw. umgehend erfolgen muss. Diese beeinflusst den üblichen Ablauf in der Sprechstunde, während der regulären Öffnungszeiten. Hier wird eine einmalige Gebühr nach GOT in Höhe von bis zu 40,-€ fällig.

5) Notdienst bezeichnet alle Zeiten, die außerhalb der „normalen“ Öffnungszeiten liegen. Hier geht es um Wochenenden, Feiertage, Abend- und Nachtzeiten. Konkret sind das die Zeiten von 19-07 Uhr an Wochentagen und von Sonnabend 13 Uhr bis Montag 07 Uhr , sowie an allen Feiertagen.Im Notdienst sind wir verpflichtet unseren Mitarbeitern für die Bereitschaft und den Einsatz Zuschläge zu zahlen und rechnen alle Leistungen den Tierhaltern gegenüber im erhöhten Gebührensatz ab.

6) Termine können telefonisch oder persönlich während der üblichen Öffnungszeiten vereinbart werden. Auch bei festen Terminen kann es zu Wartezeiten kommen, wenn Notfälle vorrangig behandelt werden müssen. Auch Ausfallzeiten unserer Mitarbeiter(innen) können zu Verschiebungen, Wartezeiten oder Absagen der Termine führen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Ihre Aufwendungen und Kosten bei Abweichungen von vereinbarten Terminen. Wenn wir eine Kontaktmöglichkeit haben, versuchen wir Sie unverzüglich, nach Bekanntwerden, über die Abweichung vom geplanten Termin zu informieren. Hierzu benötigen wir Ihre Zustimmung zur Nutzung Ihrer Kontaktdaten.

7) Wir verpflichten uns nach den aktuellen Standards die bestmögliche Behandlung nach unserem besten Wissen und Gewissen durchzuführen. Es besteht kein Garantieanspruch auf einen Behandlungserfolg. Alle Untersuchungen sind individuell und integrativ. Jedes Tier verhält sich anders, und unser Team besteht aus Menschen. Nur bei grober und vorsätzlicher Unterlassung oder Fahrlässigkeit ist ein Rechtsanspruch zu prüfen. Hier wäre die zuständige Landestierärztekammer als Schlichtungsstelle zu berufen. Im Rahmen des Tierschutzes hat der Kunde, als Tierbesitzer immer ein Mitbestimmungsrecht bei der Behandlung. Besteht hier ein Widerspruch zur medizinischen Meinung kann das Tier jederzeit gegen den tierärztlichen Rat aus der Betreuung entlassen werden. Im Zweifel ist der behandelnde Tierarzt dann jedoch verpflichtet das zuständige Veterinäramt und die zuständige Polizeibehörde zu informieren (Dem kann nicht widersprochen werden.)

8) Sollten Krankheiten vom Tier auf den Menschen übertragbar sein, sind umgehend die zuständigen o.g. Behörden und das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Die Praxis / Klinik darf dann das Tier bis zur Klärung isolieren und die Herausgabe verweigern.

9) Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Krankheiten und Wesensauffälligkeiten (zB.Aggressivität) zu benennen. Wenn ein Unterlassen zu einer Gefährdung und Verletzung der Mitarbeiter führt, ist ein Vorsatz im Rahmen einer Gefährdung oder Körperverletzung zu prüfen.

10) Ihre Daten geben wir nur nach Ihrer Zustimmung weiter (Details entnehmen Sie bitte der Vereinbarung Datenschutz oder dem Anhang zu diesem Thema)

11) Behandlungskosten werden im Rahmen der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte in der jeweils gültigen Fassung) abgerechnet und sind sofort fällig. Kostenschätzungen können im Vorfeld vereinbart werden. Diese gelten aber nur als Anhaltspunkt und sind nicht endgültig, da es immer zu weiteren Komplikationen oder Behandlungsnotwendigkeiten kommen kann. Wir versuchen Sie jedoch bei erkennbaren Änderungen schnellstmöglich zu informieren. (Bei Abweichungen von ca. 10% benötigen wir keine weitere Zustimmung). Die Kostenschätzung bezieht sich immer auf den JETZT-Zustand des Tieres und kann somit keine Verbindlichkeit für den Verlauf der Behandlung geben. Sie erkennen grundsätzlich die Behandlung an.

12) Medikamente, Futter, Verbrauchsartikel, Fremdleistungen (zB Labor) und sonstige Produkte werden nach den gesetzlichen Bestimmungen (Arzneimittelpreisverordnung) oder nach den empfohlenen Verkaufspreisen der Hersteller oder Dienstleister abgerechnet. Angebote sind immer freibleibend. Wir behalten uns die Anpassung unserer Preise jederzeit vor. Die Verbindlichkeit kommt immer mit dem Vertrag zustande.

13) Mit dem Auftrag zur Behandlung / Untersuchung erklären Sie, dass Sie die fälligen Beträge bezahlen wollen und können. (Eine Falschaussage ist nach §263 StGB „Betrug“ ein strafbarer Tatbestand und kann entsprechend zur Anzeige gebracht und geahndet werden. Privatrechtliche Forderungen und Inkasso werde zusätzlich nach der 2.Mahnung / Zahlungserinnerung gebührenpflichtig durchgeführt.

14) Zahlungen leisten Sie bevorzugt in BAR oder per EC / Giro-Card mit PIN, sowie mit mit Kreditkarte mit PIN.
In Ausnahmen können wir einen Partner empfehlen, der nach einer positiven Bonitätsprüfung, für Sie ratierliche Lösungen anbieten kann. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn wir über die volle Summe frei verfügen können.

15) Medikamente werden nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung abgegeben oder angewendet. Ohne das Tier untersucht zu haben, dürfen wir keine Arzneimittel oder spezielle Futter- oder Ergänzungsmittel abgeben oder anwenden. Hierzu ist das Tier mindestens 2x pro Jahr vorzustellen.

16) Der Versand von Arzneimitteln ist verboten. Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Medikamenten ist ausgeschlossen.

Stand 31/05/2018